Selbständig tätige Tagesmütter sind in der gesetzlichen Unfallversicherung
pflichtversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege. Die zu betreuenden Kinder sind in der Landesunfallkasse
versichert.
Kranke Kinder:
Ich stehe in der Pflicht, gesunde Kinder vor einer Ansteckung zu schützen und
dem erkranktem Kind die Möglichkeit zu geben, sich auszukurieren und zu
gesunden. Ist Ihr Kind einmal krank, heißt es für mich abzuwägen, ob Ihr Kind
in die Betreuung kommen kann oder nicht. Bei infektiösen Krankheiten bitte ich
Sie, Ihr Kind einem Arzt vorzustellen und gegebenenfalls bis zur vollständigen
Genesung zu Hause zu lassen.
Sollte Ihr Kind einmal Fieber, Erbrechen oder sonstiges haben, werden Sie sofort
darüber informiert. Ebenso werden Sie darüber informiert, wenn es einen
Unfall gegeben haben sollte oder plötzlich gesundheitliche Probleme beim Kind
auftreten.
Umgang mit Terminänderungen:
Bei Terminänderungen, sei es wegen Betreuung, Krankheit oder Urlaub bitte ich
Sie um rechtzeitige Bekanntgabe. Erkrankt Ihr Kind über Nacht, bitte ich Sie
mich bis spätestens 7.15 Uhr darüber in Kenntnis zu setzen, damit ich evtl. den
geplanten Tagesablauf ändern kann. Auch ich werde Sie bei terminlichen
Änderungen rechtzeitig informieren.